Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bitte lesen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig.
Unsere AGB beschreiben klar und verständlich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen – für maximale Transparenz und Vertrauen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Verkauf neuer, gebrauchter und individuell gefertigter Fahrzeugteile
Diese AGB basieren auf den Teileverkaufsbedingungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK, Stand 01/2022) und wurden ausschließlich um gesetzlich erforderliche Bestimmungen für den Online-Handel sowie Regelungen zu Sonderanfertigungen (3D-Druck- und CAD-Teile) ergänzt.
Anbieter
Retro Werk Manufaktur UG (haftungsbeschränkt)
Bramscher Straße 14
49593 Bersenbrück
Deutschland
Vertreten durch den Geschäftsführer: Bernd Kalmlage
E-Mail: info@retrowerk-manufaktur.de
Web: https://retro-werk.com
I. Zahlung
- Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung fällig.
- Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Käufers aus demselben Kaufvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
- Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und/oder bei schuldhafter Pflichtverletzung des Käufers Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat, es sei denn, die Fristsetzung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich.
Ergänzung für Sonderanfertigungen: Bei individuell nach Kundenspezifikation hergestellten Teilen (z. B. 3D-Druck, CAD-basierte oder modifizierte Komponenten) ist der Kaufpreis nach technischer Freigabe durch den Käufer sofort fällig. Eine Stornierung nach Produktionsbeginn ist ausgeschlossen.
II. Lieferung und Lieferverzug
- Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
- Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern, zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises.
- Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 2 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
- Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Satz 3 und Ziffer 3 dieses Abschnitts.
- Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse dieses Abschnitts gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 4 genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
III. Abnahme
- Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
- Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10 % des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
Ergänzung für Sonderanfertigungen: Bei individuell produzierten Teilen (z. B. 3D-Druck- oder CAD-Teilen) gilt die Abnahme mit der Mitteilung der Versandbereitschaft als erfolgt. Geringfügige, die Funktion nicht beeinträchtigende Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
IV. Eigentumsvorbehalt
- Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum des Verkäufers.
- Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderungen.
- Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen eine angemessene Sicherung besteht.
- Der Käufer ist berechtigt, den Kaufgegenstand im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Kaufgegenstandes entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in Höhe des Rechnungsbetrages gemäß Abschnitt I „Zahlung“, Ziffer 1 an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
V. Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel
- Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln und Rechtsmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer.
- Sofern der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, kann beim Verkauf gebrauchter Teile eine Verkürzung der zweijährigen Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel auf nicht weniger als ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer nur wirksam vereinbart werden, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt und die Verkürzung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wird.
- Für Sach- und Rechtsmängel an Waren mit digitalen Elementen gelten für die digitalen Elemente nicht die Bestimmungen dieses Abschnittes, sondern die gesetzlichen Regelungen.
- Wenn der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer ist, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln bei neuen Fahrzeugteilen in einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Käufer; bei gebrauchten Fahrzeugteilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
- Sofern eine Verkürzung der Verjährungsfrist mit einem Verbraucher oder einem Käufer nach Ziffer 4 vereinbart wurde oder die Verjährung ausgeschlossen wurde, gelten die Verjährungsverkürzungen und der Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
- Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
- Soll eine Mängelbeseitigung durchgeführt werden, gilt Folgendes:
- Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine Bestätigung über den Eingang der Anzeige in Textform auszuhändigen.
- Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
Ergänzung für Sonderanfertigungen: Bei individuell nach Kundenspezifikation gefertigten oder modifizierten Teilen (insbesondere 3D-Druck- und CAD-Teile) haftet der Verkäufer nicht für Mängel, die auf vom Käufer bereitgestellte oder genehmigte Daten, Konstruktionsvorgaben oder Materialien zurückzuführen sind.
VI. Haftung für sonstige Ansprüche
- Für sonstige Ansprüche des Käufers, die nicht in Abschnitt V „Haftung für Sachmängel und Rechtsmängel“ geregelt sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
- Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II „Lieferung und Lieferverzug“ abschließend geregelt. Für sonstige Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer gelten die Regelungen in Abschnitt V Ziffer 6 und 7 entsprechend.
- Wenn der Käufer ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist und Vertragsgegenstand auch die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen ist, wobei das Teil seine Funktion auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann, gelten für diese digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff BGB.
VII. Gerichtsstand
- Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
- Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
VIII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Der Verkäufer wird an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG nicht teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
IX. Ergänzende Bestimmungen für Online-Bestellungen
1. Vertragsabschluss im Online-Shop
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ gibt der Käufer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, sobald der Verkäufer die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder die Ware versendet wird.
2. Preise, Versand und Lieferung
Alle Preise sind Endpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Versandkosten werden im Bestellprozess deutlich ausgewiesen. Die Lieferung erfolgt an die vom Käufer angegebene Lieferadresse. Lieferzeiten werden auf der Produktseite angegeben; sie können sich bei Sonderanfertigungen verlängern.
3. Eigentumsvorbehalt bei Online-Bestellungen
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Das gilt auch für individuell angefertigte Teile. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht fristgerechter Zahlung vom Vertrag zurückzutreten und die Lieferung zu verweigern.
4. Sonderanfertigungen, 3D-Druck-Teile und Individualisierung
Teile, die individuell nach Kundenspezifikation gefertigt werden – insbesondere CAD-basierte oder 3D-gedruckte Ersatzteile, modifizierte Komponenten oder Einzelanfertigungen – sind von Umtausch, Rückgabe und Widerruf ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Käufer ist verpflichtet, alle technischen Daten, Maße und Spezifikationen vor Produktionsfreigabe sorgfältig zu prüfen. Nach Bestätigung der Fertigungsfreigabe können keine Änderungen oder Stornierungen mehr vorgenommen werden.
Für Schäden oder Fehlfunktionen, die auf ungenaue, fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Käufers zurückzuführen sind, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Konstruktive Anpassungen, die zur Funktionstüchtigkeit oder Kompatibilität erforderlich sind, stellen keinen Mangel dar.
5. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu. Nähere Informationen hierzu und ein Muster-Widerrufsformular finden Sie auf unserer separaten Seite Widerrufsbelehrung & Widerrufsformular.
Ausnahmen vom Widerruf: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
6. Gewährleistung
Für alle im Online-Shop verkauften Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 434 ff. BGB in Verbindung mit den ZDK-Bedingungen (Abschnitt V). Im Falle von Mängeln kann der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Bei erfolgloser Nacherfüllung gelten die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
7. Haftung
Die Haftung richtet sich nach Abschnitt V und VI der ZDK-Bedingungen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
8. Technische Daten und Kompatibilität
Bei Nachfertigungen historischer Fahrzeugteile sind Maßtoleranzen möglich, die keinen Mangel darstellen, sofern die Funktion dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Käufer trägt die Verantwortung, die Eignung des bestellten Teils für den vorgesehenen Fahrzeugtyp zu prüfen. Hinweise zur Montage und Verwendung sind zu beachten.
9. Urheberrecht und Daten
Konstruktionsdaten, CAD-Modelle und digitale Dateien, die vom Verkäufer erstellt oder bearbeitet wurden, bleiben geistiges Eigentum der Retro Werk Manufaktur UG (haftungsbeschränkt), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung dieser Daten ist nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet.
10. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz nicht entzogen wird.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Vorschrift.
Stand: Oktober 2025
Quelle: Teileverkaufsbedingungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e. V. (ZDK, Stand 01/2022) – vollständig übernommen und ergänzt für den Onlinehandel durch Retro Werk Manufaktur UG (haftungsbeschränkt).
